I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb seit 1950 den Großhandel mit Häuten und Fellen. Er war auch im Ausland (C-Land) tätig.
Hauptgeschäftspartner war die Firma B. Der Kläger gibt an, daß ihm der Zugang zu der Firma B und damit zum c-ländischen Markt 1953/54 durch A geebnet worden sei, den er während der Besatzungszeit in C-Land 1940 bis 1944 kennengelernt habe; er habe A mit 1 % verzinst werden sollen.
Der Kläger wies in seinen Bilanzen die Schuld gegenüber A als "Darlehen" aus. Dieser Passivposten erfaßte Provisionen und Zinsen und betrug:
am 31. Dezember 1964 74.185,30 DM, am 31. Dezember 1965 80.739,71 DM, am 31. Dezember 1966 90.290,31 DM, am 31. Dezember 1967.106.459,43 DM, am 31. Dezember 1968.121.288,43 DM.
Zu Auszahlungen an A ist es nicht gekommen.
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