BFH - 22.02.1974 (III R 34/73) - DRsp Nr. 1997/11917
BFH, vom 22.02.1974 - Aktenzeichen III R 34/73
DRsp Nr. 1997/11917
»Der Anspruch eines Teilnehmers an einem Flurbereinigungsverfahren auf Geldabfindung (§ 52 Abs. 1FlurbG) entsteht mit der Einwilligung der Flurbereinigungsbehörde zu der Verhandlungsniederschrift über die Zustimmung des Teilnehmers zu der Geldabfindung.«
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