I. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt - FA -) hat die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) durch Umsatzsteuerbescheid 1968 u.a. wegen der Anschaffungskosten für den Zugang von genormten Rüst- und Schalungsteilen zur Umsatzsteuer auf den Selbstverbrauch gemäß §
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