BFH vom 22.03.1973
V R 63/72
Fundstellen:
BFHE 109, 87
BStBl II 1973, 604

BFH - 22.03.1973 (V R 63/72) - DRsp Nr. 1997/11580

BFH, vom 22.03.1973 - Aktenzeichen V R 63/72

DRsp Nr. 1997/11580

»Hinsichtlich der Absetzbarkeit im Jahre der Anschaffung oder Herstellung ist bei Rüst- und Schalungsteilen jeweils auf den einzelnen Teil abzustellen.«

I. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt - FA -) hat die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) durch Umsatzsteuerbescheid 1968 u.a. wegen der Anschaffungskosten für den Zugang von genormten Rüst- und Schalungsteilen zur Umsatzsteuer auf den Selbstverbrauch gemäß § 30 Abs. 2 UStG 1967 herangezogen. Einspruch und Klage blieben insoweit erfolglos. Mit der Revision vertritt die Klägerin erneut die Auffassung, der aufgezeigte Vorgang unterliege nicht der Umsatzsteuer auf den Selbstverbrauch im Sinne des § 30 UStG 1967. Zur Begründung ihrer Auffassung trägt sie im wesentlichen folgendes vor: