BFH - 22.04.1982 (III R 135/79) - DRsp Nr. 1997/15276
BFH, vom 22.04.1982 - Aktenzeichen III R 135/79
DRsp Nr. 1997/15276
»Eine Todesfall-Versicherungssumme, die aufgrund einer vom Arbeitgeber nach dem Pauschalsystem für Betriebsfahrzeuge abgeschlossenen Autoinsassen-Unfallversicherung den Hinterbliebenen eines auf einer Geschäftsreise tödlich verunglückten Arbeitnehmers wegen des eingetretenen Personenschadens zufließt, gehört zu den nichtsteuerbaren Einnahmen.«