I. Zu entscheiden ist über die Revision der Klägerin und Revisionsklägerin zu 1 (Klägerin) und des Beklagten und Revisionsklägers zu 2 (des Finanzamts - FA -). Der Streit geht in erster Linie um die Frage der Verjährung des Körperschaftsteueranspruchs für das Jahr 1961. Die Klägerin - eine KG - ist durch Umwandlung der S-GmbH auf Grund des Gesellschafterbeschlusses vom 31. Oktober 1961 nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften vom 12. November 1956 - UmwG 1956 - (BGBl I 1956, 844, BStBl I 1957, 471) entstanden. Die Umwandlung ist am 30. März 1962 in das Handelsregister eingetragen worden.
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