I. Streitig ist im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung 1970, wie die Investitionsprämie nach § 32 des Gesetzes zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaubetriebe vom 15. Mai 1968 - KohleG - (Bundesgesetzblatt I 1968 S. 365 - BGBl I 1968, 365 -, BStBl I 1968, 939) auf die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft aufzuteilen ist, die insgesamt einen Verlust erlitten hat, bei der aber einem Gesellschafter im Hinblick auf die diesem Gesellschafter gewährte Vorabvergütung steuerlich ein Gewinnanteil, allen übrigen Gesellschaftern hingegen Verlustanteile zuzurechnen sind.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|