I. Streitig ist bei der Einkommensteuerveranlagung 1965, ob für die Entlohnung einer mehrjährigen Tätigkeit die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG zu gewähren ist.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist alleinige und befreite Vorerbin ihres während des Klageverfahrens verstorbenen Ehemannes. Der Erblasser hatte im Streitjahr 1965 als Versicherungsdirektor, Vorstandsmitglied eines Versicherungsvereins und pensionierter Beamter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von ...DM. Außerdem erklärte er für das Streitjahr, Einnahmen aus folgenden selbständigen Tätigkeiten erzielt zu haben:
1. monatliche Vergütungen für seine Tätigkeiten als Treuhänder bzw. Sonderbeauftragter für drei verschiedene Pensionskassen, insgesamt im Streitjahr 4.700 DM;
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