I. Die Steuerpflichtige (Klägerin, Revisionsklägerin) betreibt ein Märchenwaldunternehmen. Das Finanzamt - FA - (Beklagter, Revisionsbeklagter) versagte bei der Umsatzsteuerveranlagung 1968 den ermäßigten Steuersatz für Schausteller nach § 12 Abs. 2 Nr. 7e UStG 1967. Einspruch und Klage blieben erfolglos.
Mit der Revision rügt die Steuerpflichtige Verletzung formellen und materiellen Rechts. Sie macht im einzelnen geltend:
Das Finanzgericht (FG) habe sich verfahrensfehlerhaft nicht mit einem vom Deutschen Industrie- und Handelstag eingeholten Gutachten auseinandergesetzt, nach dem sich der Betrieb eines Märchenwalds als Ausübung des Schaustellergewerbes darstelle.
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