I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) trat am 1. September 1960 als Finanzschüler in die Finanzverwaltung ein. Er legte Ende 1964 die Steuerinspektorenprüfung ab, wurde am 1. Januar 1965 zum außerplanmäßigen, am 1. Oktober 1967 zum planmäßigen Inspektor ernannt und schied am 4. Februar 1971 auf eigenen Wunsch aus der Finanzverwaltung aus. Bis dahin war er insgesamt fünf Jahre und einen Monat als Sachbearbeiter auf dem Gebiete des Steuerwesens tätig gewesen. Er erhielt im Mai 1970 von der Beklagten und Revisionsbeklagten (Oberfinanzdirektion - OFD -) auf seine Bitte ein Formblatt für die prüfungsfreie Zulassung als Steuerbevollmächtigter.
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