I. Streitig ist, ob Pensionsrückstellungen, Pachtzahlungen und Löhne, die der Kläger und Revisionskläger (Kläger) in den Streitjahren 1962 bis 1965 an seine Ehefrau gezahlt hat, bei den Gewerbesteuermeßbetragsfestsetzungen gewinnmindernd berücksichtigt werden dürfen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|