Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) erstrebt in einer Klage vor dem Finanzgericht (FG) den Erlaß der Körperschaftsteuer 1976, des Verspätungszuschlags zur Körperschaftsteuer 1976, der Ergänzungsabgabe 1976 sowie der Vermögensteuer 1977 bis 1979 im Gesamtbetrag von 2.863 DM. Bei Erhebung der Klage beantragte der Antragsteller, ihm Prozeßkostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten beizuordnen.
Das FG lehnte den Antrag ab. Gegen die Entscheidung des FG wendet sich der Antragsteller mit der Beschwerde.
1. Die Beschwerde ist zulässig.
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