I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und werden zusammen veranlagt. Der Kläger ist Tierarzt; seine Eltern waren Landwirte. Seinen Beruf als Tierarzt übt der Kläger nicht mehr aus. Die Klägerin hat eine reguläre landwirtschaftliche Lehre absolviert.
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