BFH - 22.10.1975 (I R 214/73) - DRsp Nr. 1997/12667
BFH, vom 22.10.1975 - Aktenzeichen I R 214/73
DRsp Nr. 1997/12667
»Beruht der verspätete Zugang eines als Einschreibebrief aufgegebenen Schreibens darauf, daß das Finanzamt sein Postfach täglich nur einmal am frühen Morgen oder im Verlauf des Vormittags leert, kann sich das Finanzamt auf eine dadurch verursachte Überschreitung der Einspruchsfrist nicht berufen.«