BFH vom 22.10.1976
VI R 26/74
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 ; LStDV § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 120, 379
BStBl II 1977, 99

BFH - 22.10.1976 (VI R 26/74) - DRsp Nr. 1997/13124

BFH, vom 22.10.1976 - Aktenzeichen VI R 26/74

DRsp Nr. 1997/13124

»(Kostenloses Zurverfügungstellen von Dienstfernsprechern für private Ferngespräche der Postbediensteten lohnsteuerpflichtig) Das den Bediensteten der Deutschen Bundespost gestattete kostenlose Führen privater Ferngespräche auf Dienstapparaten ist bei ihnen ein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug.«

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 ; LStDV § 2 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Streitig ist, ob in der von der Deutschen Bundespost (Klägerin und Revisionsbeklagte - Klägerin -) ihren Arbeitnehmern gestatteten unentgeltlichen Benutzung von Dienstfernsprechern (mit Ausnahme der Benutzung von Wohnungsdienstanschlüssen) für private Ferngespräche lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn zu sehen ist.

I. Sachverhalt und Entscheidung des Finanzgerichts