BFH vom 22.11.1972
I R 80/72
Normen:
KStG § 15 ;
Fundstellen:
BFHE 108, 100
BStBl II 1973, 249

BFH - 22.11.1972 (I R 80/72) - DRsp Nr. 1997/11395

BFH, vom 22.11.1972 - Aktenzeichen I R 80/72

DRsp Nr. 1997/11395

»Bildet nach verschmelzender Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf sie die übernehmende Gesellschaft auf Betreiben des Finanzamts zur Verteilung des Umwandlungsverlustes auf mehrere Jahre in ihrer Übernahmebilanz einen Sonderposten "Arbeitspotential", so hat dieser nur die Bedeutung eines steuerlichen Ausgleichspostens. Sein Ansatz berührt bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 15 Abs. 2 KStG bei der Ermittlung des Gewinns der untergegangenen Gesellschaft nicht.«

Normenkette:

KStG § 15 ;