BFH vom 22.11.1977
VII R 63/74
Normen:
AO (a.F.) § 147 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 124, 10
BStBl II 1978, 277

BFH - 22.11.1977 (VII R 63/74) - DRsp Nr. 1997/13692

BFH, vom 22.11.1977 - Aktenzeichen VII R 63/74

DRsp Nr. 1997/13692

»Handlungen des Betriebsprüfers unterbrechen die Verjährung nach AO a.F. § 147 Abs. 1, wenn sie sich im Rahmen des erteilten Prüfungsauftrags halten. Das gilt auf dem Gebiet der Eingangsabgaben und der Verbrauchsteuern auch, wenn der Auftrag schon vor der Entstehung des Steueranspruchs erteilt war und erkennbar zum Ausdruck brachte, daß auch bestimmte künftige Steueransprüche festgestellt werden sollten.«

Normenkette:

AO (a.F.) § 147 Abs. 1 ;