BFH - 23.01.1976 (VI R 62/74) - DRsp Nr. 1997/12724
BFH, vom 23.01.1976 - Aktenzeichen VI R 62/74
DRsp Nr. 1997/12724
»Aufwendungen eines Mieters für den Einbau eines Schalldämmfensters in seine gemietete Wohnung zur Abschirmung des Straßenlärms an einer verkehrsreichen Kreuzung sind keine außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des § 33EStG.«