BFH - 23.01.1985 (I R 30/81) - DRsp Nr. 1997/16145
BFH, vom 23.01.1985 - Aktenzeichen I R 30/81
DRsp Nr. 1997/16145
»Hat der Kläger in der Klageschrift und in der abschließenden mündlichen Verhandlung der Verwertung eines in einem vorangegangenen Prozeß erstatteten Sachverständigengutachten widersprochen und seine Bedenken gegen die Verwertung näher substantiiert, verstößt das FG gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, wenn es dennoch das Gutachten seiner Entscheidung zugrunde legt.«
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