BFH - 23.01.1985 (I R 53/81) - DRsp Nr. 1997/16256
BFH, vom 23.01.1985 - Aktenzeichen I R 53/81
DRsp Nr. 1997/16256
»Stehen dem Erlaß eines Haftungsbescheides gegenüber dem Haftenden möglicherweise die Grundsätze von Treu und Glauben entgegen, ist die Anordnung einer Außenprüfung gegenüber dem Haftenden gleichwohl nicht rechtswidrig, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß aufgrund der Prüfung anderer Personen i.S. des § 194 Abs. 1 Satz 4 AO 1977 diesen gegenüber noch Steuernachforderungen geltend gemacht werden können.«