BFH vom 23.02.1977
I R 28/75
Normen:
EStG § 15 Nr. 2 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 122, 135
BStBl II 1977, 552

BFH - 23.02.1977 (I R 28/75) - DRsp Nr. 1997/13353

BFH, vom 23.02.1977 - Aktenzeichen I R 28/75

DRsp Nr. 1997/13353

»Zur Frage, ob Grundstücksgeschäfte, die Eheleute teils getrennt, teils gemeinschaftlich tätigen, einem einheitlichen stehenden Gewerbebetrieb zugerechnet werden können.«

Normenkette:

EStG § 15 Nr. 2 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;

Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine aus Eheleuten bestehende Grundstücksgemeinschaft. Streitig ist für die Erhebungszeiträume 1965 bis 1968 der gewerbliche Charakter von Grundstücksgeschäften.

Der Ehemann ist Architekt, die Ehefrau betrieb in den Streitjahren in geringem Umfang die Ausstattung und Einrichtung von Räumen. Die Eheleute sind seit September 1958 verheiratet. Sie haben seither teils allein, teils gemeinsam eine Reihe von Grundstücksgeschäften getätigt.

1. Grundstücksgeschäfte des Ehemanns