BFH - 23.02.1977 (II R 159/72) - DRsp Nr. 1997/13323
BFH, vom 23.02.1977 - Aktenzeichen II R 159/72
DRsp Nr. 1997/13323
»Die Verpflichtung zum Eintritt in einen gegenseitigen Vertrag kann nur dann als Teil der Gegenleistung i.S. GrEStG 1940 § 11 Abs. 1 Nr. 2 angesehen werden, wenn gewichtige Umstände eine Unausgewogenheit der wechselseitigen vertraglichen Verpflichtungen zu Lasten des Eintretenden erkennen lassen.«