BFH - 23.02.1978 (IV E 2/78) - DRsp Nr. 1997/13781
BFH, vom 23.02.1978 - Aktenzeichen IV E 2/78
DRsp Nr. 1997/13781
»Bei der pauschalen Ermittlung des Streitwerts für ein einheitliches Gewinnfeststellungsverfahren kann die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit, daß allen oder einzelnen von der einheitlichen Gewinnfeststellung betroffenen Personen die Steuervergünstigungen nach BHG 1964 § 21 Abs. 1 (jetzt BerlinFG § 21 Abs. 1 ) zustehen, nicht berücksichtigt werden.«
Normenkette:
BerlinFG § 21;
Die Erinnerung ist nicht begründet.
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