BFH vom 23.02.1978
IV R 166/74
Normen:
AO § 161 ; AO (1977) § 141 ;
Fundstellen:
BFHE 125, 1
BStBl II 1978, 477

BFH - 23.02.1978 (IV R 166/74) - DRsp Nr. 1997/13802

BFH, vom 23.02.1978 - Aktenzeichen IV R 166/74

DRsp Nr. 1997/13802

»Wurde ein landwirtschaftlicher Betrieb von einer Personengesellschaft übernommen, die dadurch entstanden ist, daß der bisherige Betriebsinhaber seinen Sohn an dem sonst unveränderten Betrieb gegen Einbringung seiner Arbeitskraft beteiligte, so ging auch unter der Geltung des AO § 161 die Buchführungspflicht des bisherigen Betriebsinhabers auf die Personengesellschaft über.«

Normenkette:

AO § 161 ; AO (1977) § 141 ;

Gründe:

I. Für den Veranlagungszeitraum 1968 ist streitig, ob die vom Kläger zu 1 und von dessen Sohn, dem Kläger zu 2 gegründete Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR), die eine Landwirtschaft und Forstwirtschaft betreibt, zur Buchführung verpflichtet war.