BFH vom 23.04.1970
V R 155/66
Fundstellen:
BFHE 99, 270
BStBl II 1970, 499

BFH - 23.04.1970 (V R 155/66) - DRsp Nr. 1997/10089

BFH, vom 23.04.1970 - Aktenzeichen V R 155/66

DRsp Nr. 1997/10089

»Ist Ausfuhrvergütung zurückgefordert worden, weil ein anderer berechtigt ist, kann der andere einen Vergütungsantrag noch sechs Monate nach der Rückforderung stellen.«

I. Streitig ist noch, ob der Steuerpflichtigen (Klägerin, Revisionsbeklagten) Ausfuhrhändlervergütung und Ausfuhrvergütung für Oktober und November 1961 zusteht.

Die Steuerpflichtige lieferte 1961 Maschinenteile nach ... (Ausland). Herstellerin der Waren war die W in ... (Inland). Die W lieferte die Waren an die Firma C in .. (Ausland), die ihrerseits an die Steuerpflichtige lieferte. Die Lieferungen vollzogen sich im Reihengeschäft. Die W übergab die Waren im Inland einem Spediteur, der den Versand ins Ausland durchführte. Die weißen Spediteurbescheinigungen wurden auf die Steuerpflichtige ausgestellt.