I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) stellt elektrotechnische Spezialgeräte her. Seine Ehefrau ist bei ihm angestellt. In dem Anstellungsvertrag vom 21. Januar 1967 heißt es u.a.:
"Die Angestellte erhält ein monatliches nachträglich zu zahlendes Bruttogehalt in Höhe von 800,-DM. Ferner gewährt die Firma ihr nach Vorlage des Jahresabschlusses eine Tantieme von jährlich 7,5 v.H. des Jahresbruttoumsatzes, höchstens jedoch 20.000 DM. Spätestens innerhalb eines Jahres nach Erstellung des Abschlusses wird diese Vergütung zur Zahlung fällig".
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