BFH - 23.04.1982 (VI R 30/80) - DRsp Nr. 1997/15278
BFH, vom 23.04.1982 - Aktenzeichen VI R 30/80
DRsp Nr. 1997/15278
»Die Anwendung der in den LStR vorgesehenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei eintägigen Dienstreisen führt in der Regel auch dann zu keiner offensichtlich unzutreffenden Besteuerung, wenn es sich überwiegend um Fahrten in ein nur wenige Gemeinden umfassendes Gebiet in der Umgebung des Ortes handelt, in dem der Arbeitnehmer seine regelmäßige Arbeitsstätte hat (Änderung der Rechtsprechung; BFH-Urteil vom 11.05.1979 VI R 129/77 , BFHE 127, 546, BStBl II 1979, 474, mit Nachweisen).«