BFH vom 23.05.1973
I R 163/71
Fundstellen:
BFHE 111, 29
BStBl II 1974, 287

BFH - 23.05.1973 (I R 163/71) - DRsp Nr. 1997/11888

BFH, vom 23.05.1973 - Aktenzeichen I R 163/71

DRsp Nr. 1997/11888

»Vertreibt ein inländisches Unternehmen seine Erzeugnisse auf Grund eines ihm gegen Entgelt eingeräumten Rechts im Ausland, liegt eine Verwertung dieses Rechts in einer inländischen Betriebstätte i.S. von § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG vor, sofern der Vertrieb nicht von einer ausländischen Betriebstätte des Unternehmens aus erfolgt.«

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte ist eine rechtsfähige Anstalt liechtensteinischen Rechts mit dem Sitz in Vaduz, die in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) unstreitig weder eine Betriebstätte unterhält noch einen ständigen Vertreter bestellt hat. Zweck der Klägerin ist der Erwerb und die Verwertung von Patenten.