I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte ist eine rechtsfähige Anstalt liechtensteinischen Rechts mit dem Sitz in Vaduz, die in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) unstreitig weder eine Betriebstätte unterhält noch einen ständigen Vertreter bestellt hat. Zweck der Klägerin ist der Erwerb und die Verwertung von Patenten.
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