I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Eigentümerin eines Geschäftsgrundstücks. Dieses besteht aus einer größeren Anzahl von Gebäuden, in denen ein Walzwerk betrieben wird. Bei der Neufeststellung des Einheitswerts zum 1. Januar 1974 beantragte die Klägerin, die Wertminderung wegen des Alters der Gebäude nicht nur nach der technischen Lebensdauer, sondern unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer zu berechnen.
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