I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war Inhaber einer Fabrik in der Bundesrepublik. Die Firma hatte früher ihren Sitz in der heutigen Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Wegen der Kriegsereignisse und deren Folgen hatte der Kläger im Auftrag seines aus der DDR geflüchteten Vaters den Betrieb vom Jahre 1947 an in der Bundesrepublik wieder aufgebaut und ihn nach dem Tode des Vaters im Jahre 1961 übernommen. Im Jahre 1968 veräußerte er den Betrieb zusammen mit einem 1967 erworbenen Zweigbetrieb an ein anderes Unternehmen.
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