I. Der Kläger und eine weitere Person kauften durch notariell beurkundeten Vertrag ein Grundstück, das mit einer Hotel-Gaststätte bebaut war. Mit zwei Bescheiden setzte das beklagte Finanzamt Grunderwerbsteuer fest. Die Käufer legten Einspruch ein und beantragten Steuerbefreiung gemäß Art I § 1 Abs 1 Nr 1 des Niedersächsischen Gesetzes über Grunderwerbsteuerbefreiung bei Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 22. April 1971 - GrEStStrukturG - (Gesetz- und Verordnungsblatt 1971 S 149 - GVBl 1971, 149 -). Es sei beabsichtigt, das Hotel zu erweitern. Später reichten die Käufer eine Bescheinigung des Regierungspräsidenten gemäß § 2 Abs 2 Nr 1 GrEStStrukturG ein.
Das Finanzamt (Beklagter) wies die Einsprüche zurück, wobei es gleichzeitig die Steuer erhöhte und endgültig festsetzte.
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