I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb auf eigenem Grundstück in M, A-Straße ein Einzelunternehmen für Heizungsbau und Installation. Das bebaute Grundstück A-Straße war entsprechend der betrieblichen Nutzung zu 40 % als Betriebsvermögen ausgewiesen. Der Buchwert des bilanzierten Grundstücksanteils betrug zum 1. Januar 1971 5.708 DM.
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