BFH - 23.07.1975 (I R 236/73) - DRsp Nr. 1997/12605
BFH, vom 23.07.1975 - Aktenzeichen I R 236/73
DRsp Nr. 1997/12605
»Übernimmt eine GmbH beim Erwerb eines Teilbetriebs gegen Gewährung von Geschäftsanteilen an den Veräußerer Pensionsverpflichtungen, so sind die später aufgrund dieser Verpflichtungen gezahlten Pensionsanteile, soweit sie den Gewinn aus Gewerbebetrieb gemindert haben, gemäß § 8 Nr. 2GewStG und die diesen Zahlungen entsprechenden Verpflichtungen gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1GewStG bei der Ermittlung des Gewerbesteuermeßbetrags hinzuzurechnen.«
Normenkette:
GewStG § 8 Nr. 2, § 12 Abs. 2 Nr. 1 ;
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