BFH vom 23.07.1975
II R 117/74
Normen:
GrESWG Nordrhein-Westfalen (1958) § 1 Nr. 5;
Fundstellen:
BFHE 117, 92
BStBl II 1976, 28

BFH - 23.07.1975 (II R 117/74) - DRsp Nr. 1997/12640

BFH, vom 23.07.1975 - Aktenzeichen II R 117/74

DRsp Nr. 1997/12640

»Der Ersterwerb einer Eigentumswohnung ist nur dann nach § 1 Nr. 5 GrESWG Nordrhein-Westfalen 1958 von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Erwerber beim Erwerb den ernstlichen Willen hatte, die Wohnung sobald als möglich - spätestens innerhalb von fünf Jahren - selbst zu bewohnen oder seinen Angehörigen zum Bewohnen zu überlassen und hierzu nach den Umständen und den getroffenen Anstalten aller Voraussicht nach auch in der Lage ist (Abweichung von BFHE 70, 542).«

Normenkette:

GrESWG Nordrhein-Westfalen (1958) § 1 Nr. 5;

I.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) kaufte am 31. August 1966 eine Eigentumswohnung in X. .