I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Inhaber einer Gaststätte. Im Jahre 1972 erweiterte er diese Gaststätte indem er zusätzlichen Gastraum schaffte und weiteres Inventar erwarb. Nach seinen Angaben wandte er hierfür einen Betrag von ... DM auf. Der Aufwand wurde vom Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft als förderungswürdige Investition iS des Investitionszulagegesetzes (InvZulG) 1969 (BGBl I 1969, 1211, BStBl I 1969, 477) anerkannt. Am 21. März 1972 ging beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) ein undatiertes Schreiben des Klägers mit folgendem Wortlaut ein:
"An das Finanzamt in A. Betr: Gewährung einer Investitionszulage
Ein Antrag ist an den Herrn Minister für Wirtschaft und Verkehr in Kiel, ein weiterer Antrag an die Industrie- und Handelskammer Kiel gerichtet worden. Hochachtungsvoll gez ... ".
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