I. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt - FA -) stellte zum 31. Dezember 1965 den gemeinen Wert für je 100 DM Grundkapital an der Z. AG nach dem Stuttgarter Verfahren auf ... DM und für Beteiligungen ohne Einfluß auf die Geschäftsführung auf ... DM fest. An diesem Stichtag bestanden an der mit einem voll eingezahlten Grundkapital von ... Mio DM ausgestatteten AG folgende Beteiligungsverhältnisse:
1. Gesellschafter A = 41,88vH 2. Gesellschafter B = 31vH 3. Gesellschafter C - Klägerin - 10,16vH 4. Gesellschafter D = 9,89vH 5. Streubesitz = 7,07vH
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|