BFH - 23.07.1980 (I R 30/78) - DRsp Nr. 1997/14713
BFH, vom 23.07.1980 - Aktenzeichen I R 30/78
DRsp Nr. 1997/14713
»Im Jahresabschluß sind Rückstellungen für die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung dieses Jahresabschlusses zu bilden (Anschluß an BFHE 130, 165, BStBl II 1980, 297). Das gleiche gilt für die Verpflichtung zur Erstellung der die Betriebssteuern des abgelaufenen Jahres betreffenden Steuererklärungen.«