BFH vom 23.07.1981
IV R 156/76
Fundstellen:
BFHE 133, 421
BStBl II 1981, 672

BFH - 23.07.1981 (IV R 156/76) - DRsp Nr. 1997/14989

BFH, vom 23.07.1981 - Aktenzeichen IV R 156/76

DRsp Nr. 1997/14989

»Bei Pferden eines Vollblutgestüts gehören die Kosten der Rennausbildung zu den Herstellungskosten. Das gilt auch dann, wenn die Pferde nach dem Renneinsatz in der Zucht des Gestüts (als Zuchtstuten) verwendet werden sollen.«

I. Streitig ist, ob bei der Aufzucht von drei Vollblut-Stuten eines Gestüts die Kosten der Rennausbildung gemäß § 6 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als "Herstellungskosten" zu aktivieren sind.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) befaßt sich in ihrem Gestüt mit der Aufzucht von Vollblutpferden. Die im Gestüt gezüchteten Stuten setzt sie im Falle ihrer Eignung im eigenen Betrieb für die Vollblutzucht ein. Um die Eignung dieser Pferde als Zuchttiere feststellen zu können, werden sie bei Rennen eingesetzt, da sie nur in wenigen Fällen allein aufgrund ihrer Abstammung ohne jeden Renneinsatz verwendet werden können.