BFH vom 23.09.1981
II R 182/78
Normen:
GrEStAgrG § 1 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BFHE 134, 364
BStBl II 1982, 74

BFH - 23.09.1981 (II R 182/78) - DRsp Nr. 1997/15092

BFH, vom 23.09.1981 - Aktenzeichen II R 182/78

DRsp Nr. 1997/15092

»1. Die Befreiungsvorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über Befreiungen von der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Grundstücken zur Verbesserung der Struktur land- und forstwirtschaftlicher Betriebe setzt voraus, daß Erwerbsgeschäft und Veräußerungsgeschäft sich jeweils auf ein und denselben Betrieb des Erwerbers beziehen. 2. Betrieb im Sinne der Befreiungsvorschrift ist eine planvoll organisierte Wirtschaftseinheit, in der land- oder forstwirtschaftliche Güter für andere hervorgebracht oder Dienstleistungen bereitgestellt werden. Eine Wirtschaftseinheit in diesem Sinne kann auch ein staatliches Forstamt mit seinen Betriebsbezirken sein, nicht jedoch der gesamte Forstbesitz eines Bundeslandes.«

Normenkette:

GrEStAgrG § 1 Abs. 1 Nr. 1;