Streitig ist, ob einem Baustatiker im Zusammenhang mit seiner Beteiligung an einer in Konkurs gegangenen Wohnungsbau-AG Be triebsausgaben entstanden sind. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Diplomingenieur. Er unterhält als selbständiger Stat iker ein Ingenieurbüro. Seinen Gewinn ermittelt er nach § 4 Abs 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Im Jahre 1964 beteiligte e r sich mit einem Betrag von 125.000 DM an der Gründung der C.-AG (AG), einer Wohnungsbaugesellschaft, die sich mit der Planung u nd Durchführung von Bauvorhaben befaßte. Durch Darlehensaufnahmen bei der X.-Bank leistete er bei Gründung 25.000 DM und im Jahr e 1965 weitere 20.000 DM. Außerdem zahlte er 6.500 DM aus privaten Mitteln.
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