BFH vom 24.03.1970
I R 102/68
Fundstellen:
BFHE 99, 29
BStBl II 1970, 516

BFH - 24.03.1970 (I R 102/68) - DRsp Nr. 1997/10098

BFH, vom 24.03.1970 - Aktenzeichen I R 102/68

DRsp Nr. 1997/10098

»Wurde ein Apothekenbetriebsrecht (Konzession) vor Begründung der Niederlassungsfreiheit gegen Entgelt erworben, so ist seine Ausbuchung in vollem Umfang nur möglich, wenn nachweislich im Zeitpunkt seines Erwerbs ein Geschäftswert nicht vorhanden war. Ein entsprechendes Vorbringen ist zum zeitlich nächstgelegenen Bilanzstichtag geltend zu machen.«

I. Die Revisionskläger sind Eheleute. Der steuerpflichtige Ehemann (Steuerpflichtiger), der eine Apotheke betreibt, hatte in seiner Bilanz zum 31. Dezember 1959 das bisher mit 9.053 DM ausgewiesene restliche Apothekenbetriebsrecht (Konzession) auf 0 DM abgeschrieben. Von einem Firmenwert sei bei Erwerb der Apotheke im Jahre 1948 nicht gesprochen worden; er sei auch nicht vorhanden gewesen.