I. Streitig ist, ob bei den Einkommensteuerveranlagungen für die Jahre 1961 bis 1965 die Steuervergünstigung nach § 4 Nr 3 der Verordnung über die einkommensteuerliche Behandlung der freien Erfinder - ErfVO - vom 30. Mai 1951 (BGBl I 1951, 387) zu gewähren ist.
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