BFH - 24.04.1970 (III 242/65) - DRsp Nr. 1997/10091
BFH, vom 24.04.1970 - Aktenzeichen III 242/65
DRsp Nr. 1997/10091
»Die Erteilung eines Teilrechtskraftattests ist für den Zeitpunkt der Beendigung der Entziehungsperiode ohne Bedeutung und stellt sich nur als eine formale Folgerung aus dem Eintritt der Rechtskraft der Rückerstattungsentscheidung dar, durch den die dingliche Rechtsänderung hinsichtlich des rückerstattungsbefangenen Grundstücks endgültig bewirkt worden ist.«
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