BFH vom 24.04.1970
III R 36/67
Fundstellen:
BFHE 99, 208
BStBl II 1970, 591

BFH - 24.04.1970 (III R 36/67) - DRsp Nr. 1997/10140

BFH, vom 24.04.1970 - Aktenzeichen III R 36/67

DRsp Nr. 1997/10140

»Die Beschränkung des Jahreswerts von wiederkehrenden Nutzungen in § 17a Abs. 1 BewG auf den 18. Teil des steuerlichen Werts des genutzten Wirtschaftsguts gilt auch für obligatorische Nutzungsrechte, wenn der Anspruch auf die Nutzung des Wirtschaftsguts beschränkt ist, so daß darüber hinausgehende Ansprüche gegen den Nutzungsverpflichteten selbst ausgeschlossen sind.«

I. Sachverhalt und Entscheidung des Finanzgerichts (FG)

1. Das Finanzamt - FA - (Beklagter und Revisionskläger) veranlagte die steuerpflichtigen Eheleute (Kläger) zur Vermögensteuer auf den 1. Januar 1963. Es erfaßte dabei u.a. den Anspruch der Ehefrau (Klägerin zu b) auf 25 % des Reinertrags von zwei in Berlin gelegenen Grundstücken mit einem Kapitalwert von 285.392 DM. Diesem Anspruch liegt folgender Sachverhalt zugrunde: