BFH - 24.06.1970 (I R 10/69) - DRsp Nr. 1997/10188
BFH, vom 24.06.1970 - Aktenzeichen I R 10/69
DRsp Nr. 1997/10188
»Die von Versorgungsbetrieben für Baukostenzuschüsse ihrer Abnehmer als Ertragszuschüsse zu bildende Rückstellung beinhaltet keine echte Verbindlichkeit des Unternehmens, trägt vielmehr den Charakter einer betriebswirtschaftlich bestimmten Rechnungsabgrenzung. Sie bleibt bei der Berechnung des angemessenen Eigenkapitals außer Betracht.«
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