BFH - 24.08.1973 (VI R 100/71) - DRsp Nr. 1997/11705
BFH, vom 24.08.1973 - Aktenzeichen VI R 100/71
DRsp Nr. 1997/11705
»Beihilfen, die Beamte und Angestellte des bayerischen Staates anläßlich der Ablegung der Abschlußprüfung an einer Verwaltungsakademie auf Grund der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 24.11.1958 P I 3275/2-104268 (Amtsbl. d. Bayer. Staatsministeriums d. Finanzen 1958 S. 1798) erhalten, sind Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Sie sind nicht nach § 3 Nr. 11 oder § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei.«
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