I. Durch Vertrag vom ... kauften die Kläger je zur ideellen Hälfte ein Grundstück in K., das 290 qm groß und mit einem zwei-geschossigen mit Flachdach versehenen Haus bebaut war. Das Haus, das sich von den überwiegend viergeschossigen mit Schrägdächern gedeckten Nachbarhäusern optisch abhebt, war 1950 errichtet worden. In seinem Erdgeschoß befanden sich zwei vermietete Ladengeschäfte, im Obergeschoß, das ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird, drei Wohnräume, eine Küche und ein Bad. Vom Obergeschoß führt eine an dem Flachdach endende Treppe nach oben.
Das Finanzamt (Beklagter) hat aufgrund des Erwerbsvorgangs Grunderwerbsteuer festgesetzt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|