I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik), ist Eigentümerin des Grund besitzes in X. Dieser Grundbesitz ist Stationierungsstreitkräften aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen für militärische Zwe cke überlassen. Er liegt gegenüber der durch die etwa 40 m breite öffentliche Straße räumlich getrennten Kaserne, die ebenfalls von den Stationierungsstreitkräften benutzt wird. Auf dem Grundbesitz befindet sich ein Kasinogebäude mit Offizierswohnheim, das in drei Bauteilen folgende Räume enthält:
1. Altbau:
Kellergeschoß: Küche, Vorbereitungsräume und Vorratsräume,
Büro, Toiletten,
Erdgeschoß: Speiseraum, Bar, Büro, Toiletten,
Obergeschoß: Bibliothek, Club-Raum (Bar), Spielzimmer,
Büro, WC und Bad, sowie zwei abgeschlossene
Geschoßteile, die aus jeweils zwei
Zimmern, Bad und WC bestehen.
2. Anbau:
Kellergeschoß: Heizungsräume und Kellerräume,
Erdgeschoß mit
Zugang zum
Speiseraum im
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