I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute. Der Ehemann (Kläger) ist Inhaber einer Apotheke. Die Klägerin, seine Ehefrau, ist als pharmazeutisch-technische Assistentin angestellt. Im Streitjahr 1977 schloß der Kläger zugunsten der Klägerin eine Direktversicherung gegen eine Jahresprämie von 2.712 DM ab.
Für diese Prämie übernahm der Kläger in Höhe von 2.400 DM gemäß § 40b des Einkommensteuergesetzes (EStG) die pauschalierte Lohnsteuer von 10 v.H. Ein Betrag von 312 DM blieb gemäß § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei. Die Prämie von 2.712 DM machte der Kläger als Betriebsausgaben geltend.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|