BFH vom 25.01.1973
VII B 69/71
Fundstellen:
BFHE 108, 289
BStBl II 1973, 327

BFH - 25.01.1973 (VII B 69/71) - DRsp Nr. 1997/11434

BFH, vom 25.01.1973 - Aktenzeichen VII B 69/71

DRsp Nr. 1997/11434

»Hat das Finanzamt wegen Bedenken gegen die Richtigkeit der Steuererklärung einen Steuerpflichtigen persönlich vorgeladen, darf es bei dieser Gelegenheit den Steuerpflichtigen auch fragen, wer bei der Anfertigung der Erklärung Hilfe geleistet hat. Diese Frage ist auch gegenüber Mitgliedern der Interessengemeinschaften von Lohnsteuerzahlern zulässig, wenn das Finanzamt Zweifel hat, ob eine sachgemäße Tätigkeit gewährleistet ist, oder wenn der Verdacht besteht, daß für diese Vereinigung Personen tätig werden, die nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten dürfen.«

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller), ein eingetragener Verein, verfolgt satzungsgemäß die Aufgabe, seinen Mitgliedern in allen Angelegenheiten ihrer Lohnsteuerpflicht Beratung und tätige Mithilfe zu gewähren.