BFH vom 25.02.1970
VII K 22/68
Fundstellen:
BFHE 98, 378
BStBl II 1970, 545

BFH - 25.02.1970 (VII K 22/68) - DRsp Nr. 1997/10115

BFH, vom 25.02.1970 - Aktenzeichen VII K 22/68

DRsp Nr. 1997/10115

»Gemäß Art. 177 Abs. 1 und 3 EWGV werden dem EGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Kann, solange zu Tarifstellen des Gem. ZT gemeinschaftsrechtliche Erläuterungen noch nicht ergangen sind, nationalen Erläuterungsvorschriften die Wirkung einer verbindlichen Auslegung dieser Tarifstellen zukommen? 2. Bei Verneinung der Frage zu 1.: Sind, solange zu Tarifstellen des Gem. ZT gemeinschaftsrechtliche Erläuterungen noch nicht ergangen sind, die Erläuterungen zum Brüsseler Zolltarif-Schema 1955 zu diesen Tarifstellen für die Auslegung maßgebend? 3. Bei Verneinung der Frage zu 2.: Wie sind die Begriffe "Lebensmittelzubereitung" der Nr. 21.07 und "Chemische Zubereitungen" der Nr. 38.19 des Gem. ZT voneinander abzugrenzen? Ist hierfür der (überwiegende) Verwendungszweck, die (überwiegende) Geschmackseigenschaft oder der Gehalt an Lebensmitteln entscheidend?«